Vor Antritt einer Arbeitsstelle in der Schweiz sollten Sie daran denken:
- Lassen Sie sich einen Arbeitsvertrag oder Einsatzvertrag von der künftigen Firma zusenden, der ist verbindlich
- Stellen Sie mit dem zukünftigen Arbeitgeber klar, ob ein Unterkunft für Sie besorgt wird (bei temporärer Einstellung)
- Fragen Sie den Arbeitgeber, ob er Sie in der Schweiz anmeldet
- Sie werden bei bestimmten Berufen sicherlich Ihre eigene Arbeitsbekleidung und/oder Werkzeug mitbringen müssen. Hier sollten Sie auch nachfragen
- Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit/ dem JobCenter ab und beantragen Sie die Mobilitätshilfe (Fahrkosten zum Arbeitsplatz). Sie sollten sich vorher kundig machen (durch Routenplaner im Internet) wie viele Kilometer Sie zurücklegen
- Rufen Sie bei Ihrer Krankenkasse an und melden Sie sich vorübergehend ab
- Sie sollten 200 – 400 Euro Bargeld für die erste Zeit mitnehmen (Arbeitgeber zahlen bei Bedarf auch zwischendurch Abschläge, wenn es finanziell eng wird)
- Sind Sie mit dem eigenen PKW unterwegs, müssen Sie eine Autobahnvignette (für 1 Jahr, CHF 40 – ca. 25 €) zahlen, diese gilt auf allen Autobahnen der Schweiz
Sehr wichtig bei temporären Einstellungen:
Sind Sie temporär eingestellt, dann zahlen Sie Quellensteuern. Sie sind also dem deutschen Finanzamt nach der Quellensteuer noch steuerpflichtig (weil Sie hier noch eine Wohnung/Haus besitzen- siehe unter dem Button „Steuern“) und unterliegen dem Doppelbesteuerungsgesetz. Hier lann es zu minimalen Steuerzahlungen in Deutschland kommen.
Deswegen sollten Sie alle Belege für arbeitsbedingte Ausgaben aufheben. Ausgabenbelege z.B.:
- Unterkunft (doppelte Haushaltsführung bei einer Wohnung/Haus in Deutschland)
- Fahrtenbuch für Fahrkostenabrechnung (zur Unterkunft, von Unterkunft zur Arbeit und zurück, für die zwischenzeitlichen Heimreisen und zurück). Alles, was sie anhand eines Fahrtenbuches nachweisen können, ist ansetzbar
- Spezielle angeforderte Arbeitsbekleidung (Kassenbeleg aufheben)
- Eventuelle Kochplatten und andere notwendige Anschaffungen für die Unterkunft (Kassenbelege aufheben)