Die vertragliche Grundlage für sämtliche Arbeitsverhältnisse in einer bestimmten Branche laufen über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV).
In diesen GAV sind in der Regel die Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Ferien und Kündigungsfristen festgelegt.
Die Inhalte werden auf bestimmte Zeiten der GAV zwischen der der Wirtschaftskammer Liechtenstein und dem Liechtensteinischen ArbeitnehmerInnenverband ausgehandelt. Jährlich werden die Mindestlöhne in einer Lohn- und Protokollvereinbarung neu festgesetzt.
In der Regel verdienen Sie im Durchschnitt gegenüber in der Schweiz ca. 1-2 CHF weniger pro Stunde.
Wie bin ich in Liechtenstein abgesichert?
Sie sind wie jeder andere Arbeitnehmer abgesichert.
Sie zahlen in der Regel ein, in eine
| AHV | Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung (1. Säule, einbezahlt zu 50% AG und 50% AN, staatl. vorschrieben) |
| ALV |
Arbeitslosenversicherung |
| IV | Invalidenversicherung, dient zur Sicherung einer Invalidität (staatl. vorgeschrieben) |
| SUVA
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Berufsunfähigkeitsversicherung (übernimmt z. T. auch komplett der Arbeitsgeber) |
| BVG | Personenkasse (2. Säule, Pensionskasse, Abzug erfolgt ab dem 1. Tag oder nach 13 Wochen, je nach Absprache mit dem Mitarbeiter; einbezahlt zu 50% AG und 50% AN, staatl. vorgeschrieben) |
| KTG | Krankentagegeld-Versicherung (Lohnfortzahlung bei Krankheit, einbezahlt zu 50% AG und 50% AN, staatl. vorgeschrieben) |
| KVG | Private Krankenversicherung (Grundversicherung, pflichtig ab 3 Monat) Eine Krankenversicherung muss jeder privat für sich abschließen. Der Arbeitnehmer trägt die kompletten Kosten. Gilt für den Krankenhausaufenthalt, Arztbesuche und für Medikamente. |



