Kann ich mich um eine Arbeitsstelle in der Schweiz bewerben, obwohl ich in Deutschland noch berufstätig bin und würde ich trotzdem Unterstützung von der Argentur für Arbeit bekommen?
+ Bewerben in der schweiz trotzt Arbeitsstelle in Deutschland
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geschrieben am: 20.05.2012 #
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Hallo,
ja, Sie können sich auch wenn Sie noch arbeiten für die Schweiz bewerben.
Wichtig ist die Angabe über Ihre einzuhaltende Kündigungsfrist und den gewünschten Arbeitsbeginn.Wenn Sie Unterstützung im Bezug auf Fahrkostenerstattung für die Fahrt zum Arbeitsgeber meinen, dann nein. Denn Sie bekommen die zusätzlichen Leistungen nur bezahlt, wenn Sie Bezieher von ALG 1 oder Hartz IV sind.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Opitzgeschrieben am: 20.05.2012 #
Antwort
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