Hilfen vom AA

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Leistungen vom Arbeitsamt vor und bei einer Arbeitsaufnahme in Österreich

Leistungen vor einer Arbeitaufnahme:

- Mobilitätshilfe (Fahrkosten) zum Vorstellungsgespräch, muss vor Antritt der Fahrt beantragt und eine Einladung zum Vorstellungsgespräch vom Arbeitgeber vorgelegt werden

Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Österreich gibt es Hilfen für Arbeitslose von der Bundesagentur für Arbeit?

Bei auswärtiger Arbeitsaufnahme „können“ gewährt werden:

  • Reisekostenhilfe für die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle bis zur Höhe von 300 Euro
  • Trennungskostenbeihilfe für die ersten sechs Monate der Beschäftigung, wenn eine doppelte Haushaltsführung notwendig ist (bis zu 260 Euro monatlich)
  • Umzugkostenbeihilfe für Kosten, die für das Befördern des Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung entstehen. Der Umzug muss innerhalb von zwei Jahren nach Aufnahme der Beschäftigung durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie, bei der Agentur für Arbeit/ dem JobCenter sind immer alles „KANN“- Leistungen. Sie können, müssen aber nicht gewährt werden!
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