VGS

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Kein VGS für Vermittlung in Liechtenstein (September/2007)

Auf Grund einer Beschwerde des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) Liechtenstein wurde nach Überprüfung der Rechtslage vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgestellt, dass eine Auszahlung des VGS bei einer Vermittlung in Liechtenstein gegen das in Liechtenstein geltende Recht verstößt.

Zusammenfassung (aus dem HEGA 08/07-04 Vermittlungsgutschein – Bundesagentur für Arbeit)
Die HEGA 3/2007 lfd. Nr 5 (SGB III) sowie die Geschäftsanweisung 10/2007(SGB II), kommuniziert in der HEGA 4/2007 lfd. Nr. 22 (SGB II), mit der das EuGH-Urteil vom 11.1.2007 umgesetzt wurde, beinhaltet die Auszahlung des VGS im Falle einer Vermittlung im EU-/EWR-Ausland oder Liechtenstein. Ab sofort ist nach Hinweis des BMAS eine Auszahlung des VGS bei einer Vermittlung in Liechtenstein nicht mehr möglich. Die HEGA 3/2007 lfd. Nr. 5 (SGB III) sowie die Geschäftsanweisung 10/2007(SGB II), werden aufgehoben.